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Buchhaltung für KMU und Start-ups

Die Finanz-Backline GmbH führt die Buchhaltung kleinerer Unternehmen und Start-ups – vollständig oder in einzelnen Teilen. Sie erhalten eine gesetzeskonforme, aktuelle Buchhaltung, die jederzeit zeigt, wo Ihr Unternehmen finanziell steht. Und Sie haben den Kopf frei für Ihr Kerngeschäft.

Wir arbeiten von Müntschemier aus für Unternehmen im Seeland, im Kanton Bern und – dank digitaler Zusammenarbeit – in der ganzen Schweiz.

Was wir übernehmen

Finanzbuchhaltung

Hauptbuch, Journal, Bilanz und Erfolgsrechnung – laufend geführt, abgestimmt und gesetzeskonform.

Debitoren und Kreditoren

Rechnungen erfassen, Zahlungen vorbereiten, offene Posten und Zahlungseingänge im Blick behalten.

Lager- und Anlagebuchhaltung

Anlagenverzeichnis, Abschreibungen und Lagerbewertung als Grundlage für einen korrekten Abschluss.

Zwischen- und Jahresabschluss

Abgrenzungen, Abschlussbuchungen und Jahresrechnung – als Basis für Steuererklärung, Bank und Revision.

MWST-Abstimmung

Kontrolle der MWST-Abrechnungen und Abstimmung mit der Buchhaltung. Mehr zu Steuern und MWST

Digitale Buchhaltung

Webbasierte Lösungen, digitale Belege, eigene Server mit Datensicherung in der Schweiz. Mehr zur Online-Treuhand

Für wen eignet sich das?

  • KMU, die keine eigene Buchhaltungsstelle aufbauen wollen oder eine Stellvertretung brauchen.
  • Start-ups, die von Anfang an eine saubere Buchhaltung möchten – inklusive Beratung bei der Wahl der Buchhaltungssoftware.
  • Einzelunternehmen, die ihre Buchhaltung selbst erfassen und Abschluss und Steuern abgeben möchten.
  • Vereine und Verbände – dafür haben wir eine eigene Seite zur Vereinsbuchhaltung.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Erstgespräch – wir klären Aufgaben, Umfang und Termine.
  2. Übergabe – Sie liefern Belege digital oder auf Papier.
  3. Laufende Buchhaltung – wir buchen, stimmen ab und melden uns bei Fragen.
  4. Abschluss – Jahresrechnung und auf Wunsch Steuererklärung.

Häufige Fragen zur Buchhaltung

Muss mein Unternehmen eine doppelte Buchhaltung führen?

Aktiengesellschaften und GmbHs sind immer zur doppelten Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung verpflichtet. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500'000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr dürfen eine vereinfachte Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage führen (Art. 957 OR).

Kann ich die Buchhaltung selbst erfassen und nur den Abschluss auslagern?

Ja. Wir übernehmen die ganze Buchhaltung oder nur einzelne Teile, zum Beispiel die Kreditoren, die Abstimmungen oder den Jahresabschluss.

Wie lange müssen Buchhaltungsbelege aufbewahrt werden?

Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsbericht und Revisionsbericht sind während zehn Jahren aufzubewahren (Art. 958f OR). Die Aufbewahrung ist auch elektronisch zulässig.

Was kostet eine ausgelagerte Buchhaltung?

Wir verrechnen nach effektivem Aufwand. Für wiederkehrende Aufgaben können Pauschalen vereinbart werden. Der Aufwand hängt vor allem von der Anzahl Belege, der Qualität der Unterlagen und dem Digitalisierungsgrad ab.

Buchhaltung abgeben?

Rufen Sie uns an: +41 32 552 20 85

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